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Restnutzungsdauergutachten für steuerliche Abschreibung & Entscheidungen zu Investitionen

Sachverständige Ermittlung der tatsächlichen wirtschaftlichen Restnutzungsdauer von Immobilien – vor Ort, nachvollziehbar, fundiert und steuerlich verwertbar.

Wertschätzung trifft Sachverstand.

Was ist ein Restnutzungsdauergutachten?

Ein Restnutzungsdauergutachten ermittelt die tatsächlich verbleibende wirtschaftliche Nutzungsdauer einer Immobilie unter Berücksichtigung von Baujahr, Bauweise, baulichem Zustand, Modernisierungen, Nutzung und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen.

Im Gegensatz zu pauschalen Abschreibungsannahmen ermöglicht das Gutachten eine objektbezogene, realistische Bewertung, die insbesondere für steuerliche Zwecke von Bedeutung ist.

Warum eine Vor-Ort-Besichtigung entscheidend ist

Warum eine Vor-Ort-Besichtigung entscheidend ist

WertProfi erstellt Restnutzungsdauergutachten ausschließlich auf Basis einer persönlichen Vor-Ort-Besichtigung.
Nur so können der tatsächliche bauliche und wirtschaftliche Zustand der Immobilie sachgerecht beurteilt und realistische Aussagen zur Restnutzungsdauer getroffen werden.

Diese Vorgehensweise erhöht die Glaubwürdigkeit, die fachliche Qualität und die Akzeptanz gegenüber Finanzbehörden deutlich.

Restnutzungsdauergutachten ≠ Verkehrswertgutachten

Ein Restnutzungsdauergutachten dient nicht der Ermittlung des Verkehrswerts einer Immobilie.
Der Fokus liegt ausschließlich auf der wirtschaftlichen Nutzungsdauer als Grundlage für Abschreibungsentscheidungen.

  • Verkehrswertgutachten: Marktwert der Immobilie

  • Restnutzungsdauergutachten: verbleibende wirtschaftliche Nutzungsdauer

Beide Gutachten verfolgen unterschiedliche Zielsetzungen und sind nicht austauschbar.

Restnutzungsdauergutachten

Festpreise inkl. MwSt.

abhängig vom Wert der Immobilie

in Schleswig-Holstein

Niedersachsen und bundesweit ggf. Fahrtkostenaufschlag

Bis 250.000 € Immobilienwert
985 € inkl. MwSt.

Bis 500.000 € Immobilienwert
1.290 € inkl. MwSt.

Bis 1.000.000 € Immobilienwert
1.490 € inkl. MwSt.

Über 1.000.000 € Immobilienwert
Preis auf Anfrage

WertProfi arbeitet auch beim Restnutzungsdauergutachten mit klaren Festpreisen.

Keine versteckten Kosten im Nachgang

Vor-Ort-Besichtigung immer enthalten

Kompakt & wirtschaftlich relevant

Realistische Einschätzung der verbleibenden Nutzungsdauer auf Basis des tatsächlichen Gebäudezustands.

Steuerlich nutzbar

Sachverständige Grundlage zur Begründung einer verkürzten Abschreibungsdauer (AfA)

Fundiert & nachvollziehbar

Transparente Herleitung unter Berücksichtigung technischer, wirtschaftlicher und nutzungsbedingter Faktoren.

Geeignet für 

Private Immobilieneigentümer

Kapitalanleger & Investoren

Vermieter

Steuerberater & deren Mandanten

Käufer von Bestandsimmobilien

Für alle, die die wirtschaftliche Nutzungsdauer ihrer Immobilie realistisch, sachverständig und belastbar bewerten lassen möchten.

Immobilienarten bei WertProfi

Wohnimmobilien (Ein- und Mehrfamilienhäuser)

Eigentumswohnungen

Wohn- und Geschäftshäuser

Bestandsimmobilien mit Modernisierungsbedarf

Kapitalanlageimmobilien

UMFANG DES RESTNUTZUNGSDAUERGUTACHTENS

Schriftliches Gutachten zur wirtschaftlichen Restnutzungsdauer

Objektbezogene Analyse von Bauzustand, Ausstattung und Nutzung

Bild- und Textdokumentation

Objektaufnahmetermin vor Ort

Berücksichtigung durchgeführter Modernisierungen

Plausible und nachvollziehbare Herleitung der Restnutzungsdauer

Rechtlicher und steuerlicher Rahmen

Das Bundesministerium der Finanzen hat die Finanzbehörden mit Schreiben vom 22. Februar 2023 darüber informiert, unter welchen Voraussetzungen eine verkürzte Abschreibung (AfA) auf Basis der tatsächlichen Restnutzungsdauer möglich ist.

Je nach Art, Baujahr und Nutzung der Immobilie gelten unterschiedliche Maßstäbe, unter anderem:

  • Betriebsvermögen (nicht zu Wohnzwecken):
    – relevante Schwellen je nach Bauantragsdatum

  • Wohngebäude im Privateigentum:
    – vor 1925 errichtet: Restnutzungsdauer < 40 Jahre
    – 1925–2022 errichtet: Restnutzungsdauer < 50 Jahre
    – ab 2023 errichtet: Restnutzungsdauer < 33,33 Jahre

Eine verkürzte Restnutzungsdauer kann grundsätzlich auch eigenständig geltend gemacht werden.
Ein sachverständiges Gutachten mit Vor-Ort-Besichtigung erhöht jedoch die Nachvollziehbarkeit und erschwert eine Ablehnung durch das Finanzamt erheblich.

Beispiel: Verkürzte Abschreibung

Wird für eine Immobilie statt der pauschalen Nutzungsdauer von 30 Jahren eine sachverständig ermittelte Restnutzungsdauer von 15 Jahren anerkannt, kann sich die jährliche Abschreibung entsprechend erhöhen.

➡️ Das kann – je nach Objekt – zu deutlich höheren jährlichen Abschreibungsbeträgen führen und die steuerliche Belastung spürbar reduzieren.

(Individuelle steuerliche Auswirkungen sind stets mit dem Steuerberater abzustimmen.)

Sachverständige Qualifikation

Die Gutachten werden durch einen DEKRA zertifizierten Sachverständigen erstellt.
Diese Qualifikation stellt sicher, dass die Bewertung fachlich fundiert, nachvollziehbar und anerkannt erfolgt.

Persönliche Vor-Ort-Besichtigung

Technische & wirtschaftliche Beurteilung

Festpreisgarantie

Gesetzeskonforme Vorgehensweise

Nachbetreuung bei Rückfragen durch das Finanzamt

Unverbindliche Ersteinschätzung anfordern

Lassen Sie uns gemeinsam prüfen, ob ein Restnutzungsdauergutachten für Ihre Immobilie sinnvoll ist – sachlich, transparent und fundiert.

❓ Häufige Fragen - FAQ

Was ist ein Restnutzungsdauergutachten?

Ein Gutachten zur Ermittlung der tatsächlich verbleibenden wirtschaftlichen Nutzungsdauer einer Immobilie, insbesondere für steuerliche Zwecke.

Ist ein Restnutzungsdauergutachten steuerlich anerkannt?

Es dient als fachliche Grundlage. Die Anerkennung im Einzelfall obliegt der zuständigen Finanzbehörde.

Warum ist eine Vor-Ort-Besichtigung wichtig?

Sie ermöglicht eine realistische Beurteilung des Gebäudezustands und erhöht die Glaubwürdigkeit des Gutachtens erheblich.

Sind die Kosten steuerlich absetzbar?

Die Kosten können in vielen Fällen steuerlich geltend gemacht werden. Eine Abstimmung mit dem Steuerberater wird empfohlen.

Berät WertProfi vorab?

Ja. WertProfi bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung, um zu prüfen, ob ein Restnutzungsdauergutachten sinnvoll ist.