Sachverständige Ermittlung der tatsächlichen wirtschaftlichen Restnutzungsdauer von Immobilien – vor Ort, nachvollziehbar, fundiert und steuerlich verwertbar.
Wertschätzung trifft Sachverstand.
Ein Restnutzungsdauergutachten ermittelt die tatsächlich verbleibende wirtschaftliche Nutzungsdauer einer Immobilie unter Berücksichtigung von Baujahr, Bauweise, baulichem Zustand, Modernisierungen, Nutzung und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen.
Im Gegensatz zu pauschalen Abschreibungsannahmen ermöglicht das Gutachten eine objektbezogene, realistische Bewertung, die insbesondere für steuerliche Zwecke von Bedeutung ist.
Warum eine Vor-Ort-Besichtigung entscheidend ist
WertProfi erstellt Restnutzungsdauergutachten ausschließlich auf Basis einer persönlichen Vor-Ort-Besichtigung.
Nur so können der tatsächliche bauliche und wirtschaftliche Zustand der Immobilie sachgerecht beurteilt und realistische Aussagen zur Restnutzungsdauer getroffen werden.
Diese Vorgehensweise erhöht die Glaubwürdigkeit, die fachliche Qualität und die Akzeptanz gegenüber Finanzbehörden deutlich.
Ein Restnutzungsdauergutachten dient nicht der Ermittlung des Verkehrswerts einer Immobilie.
Der Fokus liegt ausschließlich auf der wirtschaftlichen Nutzungsdauer als Grundlage für Abschreibungsentscheidungen.
Verkehrswertgutachten: Marktwert der Immobilie
Restnutzungsdauergutachten: verbleibende wirtschaftliche Nutzungsdauer
Beide Gutachten verfolgen unterschiedliche Zielsetzungen und sind nicht austauschbar.
in Schleswig-Holstein
Niedersachsen und bundesweit ggf. Fahrtkostenaufschlag
Bis 250.000 € Immobilienwert
985 € inkl. MwSt.
Bis 500.000 € Immobilienwert
1.290 € inkl. MwSt.
Bis 1.000.000 € Immobilienwert
1.490 € inkl. MwSt.
Über 1.000.000 € Immobilienwert
Preis auf Anfrage
WertProfi arbeitet auch beim Restnutzungsdauergutachten mit klaren Festpreisen.
Keine versteckten Kosten im Nachgang
Vor-Ort-Besichtigung immer enthalten
Realistische Einschätzung der verbleibenden Nutzungsdauer auf Basis des tatsächlichen Gebäudezustands.
Sachverständige Grundlage zur Begründung einer verkürzten Abschreibungsdauer (AfA)
Transparente Herleitung unter Berücksichtigung technischer, wirtschaftlicher und nutzungsbedingter Faktoren.
Geeignet für
Private Immobilieneigentümer
Kapitalanleger & Investoren
Vermieter
Steuerberater & deren Mandanten
Käufer von Bestandsimmobilien
Für alle, die die wirtschaftliche Nutzungsdauer ihrer Immobilie realistisch, sachverständig und belastbar bewerten lassen möchten.
Immobilienarten bei WertProfi
Wohnimmobilien (Ein- und Mehrfamilienhäuser)
Eigentumswohnungen
Wohn- und Geschäftshäuser
Bestandsimmobilien mit Modernisierungsbedarf
Kapitalanlageimmobilien
Schriftliches Gutachten zur wirtschaftlichen Restnutzungsdauer
Objektbezogene Analyse von Bauzustand, Ausstattung und Nutzung
Bild- und Textdokumentation
Objektaufnahmetermin vor Ort
Berücksichtigung durchgeführter Modernisierungen
Plausible und nachvollziehbare Herleitung der Restnutzungsdauer
Das Bundesministerium der Finanzen hat die Finanzbehörden mit Schreiben vom 22. Februar 2023 darüber informiert, unter welchen Voraussetzungen eine verkürzte Abschreibung (AfA) auf Basis der tatsächlichen Restnutzungsdauer möglich ist.
Je nach Art, Baujahr und Nutzung der Immobilie gelten unterschiedliche Maßstäbe, unter anderem:
Betriebsvermögen (nicht zu Wohnzwecken):
– relevante Schwellen je nach Bauantragsdatum
Wohngebäude im Privateigentum:
– vor 1925 errichtet: Restnutzungsdauer < 40 Jahre
– 1925–2022 errichtet: Restnutzungsdauer < 50 Jahre
– ab 2023 errichtet: Restnutzungsdauer < 33,33 Jahre
Eine verkürzte Restnutzungsdauer kann grundsätzlich auch eigenständig geltend gemacht werden.
Ein sachverständiges Gutachten mit Vor-Ort-Besichtigung erhöht jedoch die Nachvollziehbarkeit und erschwert eine Ablehnung durch das Finanzamt erheblich.
Wird für eine Immobilie statt der pauschalen Nutzungsdauer von 30 Jahren eine sachverständig ermittelte Restnutzungsdauer von 15 Jahren anerkannt, kann sich die jährliche Abschreibung entsprechend erhöhen.
➡️ Das kann – je nach Objekt – zu deutlich höheren jährlichen Abschreibungsbeträgen führen und die steuerliche Belastung spürbar reduzieren.
(Individuelle steuerliche Auswirkungen sind stets mit dem Steuerberater abzustimmen.)
Die Gutachten werden durch einen DEKRA zertifizierten Sachverständigen erstellt.
Diese Qualifikation stellt sicher, dass die Bewertung fachlich fundiert, nachvollziehbar und anerkannt erfolgt.
Lassen Sie uns gemeinsam prüfen, ob ein Restnutzungsdauergutachten für Ihre Immobilie sinnvoll ist – sachlich, transparent und fundiert.
Ein Gutachten zur Ermittlung der tatsächlich verbleibenden wirtschaftlichen Nutzungsdauer einer Immobilie, insbesondere für steuerliche Zwecke.
Es dient als fachliche Grundlage. Die Anerkennung im Einzelfall obliegt der zuständigen Finanzbehörde.
Sie ermöglicht eine realistische Beurteilung des Gebäudezustands und erhöht die Glaubwürdigkeit des Gutachtens erheblich.
Die Kosten können in vielen Fällen steuerlich geltend gemacht werden. Eine Abstimmung mit dem Steuerberater wird empfohlen.
Ja. WertProfi bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung, um zu prüfen, ob ein Restnutzungsdauergutachten sinnvoll ist.